Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen
und Einkaufsverträge zwischen lutvit, Inhaber Vitali Lutz, anbei
genannt als Auftraggeber, und den Lieferanten, Herstellern, Importeuren
sowie Großhändlern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie finden
Anwendung auf Geschäftsbeziehungen mit Herstellern, Lieferanten, Importeuren und
Großhändlern im Sinne des § 14 BGB.
1. Geltungsbereich
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen,
Lieferungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und den
Geschäftspartnern. Abweichende Bedingungen des Lieferanten
werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von dem Auftraggeber schriftlich,
per E-Mail oder in Textform bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Anforderungen an die Ware
Der Lieferant gewährleistet, dass sämtliche gelieferten Produkte
neu, original, unbenutzt und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Die Ware muss sämtlichen geltenden gesetzlichen Anforderungen
innerhalb der Europäischen Union entsprechen. Erforderliche Kennzeichnungen,
Zulassungen und Dokumentationen sind auf Verlangen bereitzustellen.
4. Marken- und Schutzrechte
Der Lieferant versichert, zum Vertrieb der angebotenen Produkte
berechtigt zu sein. Die gelieferten Produkte dürfen keine Marken-,
Patent-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Lieferant stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei,
soweit diese auf einer Verletzung entsprechender Rechte beruhen.
5. Produktsicherheit
Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich sichere und
gesetzeskonforme Produkte zu liefern. Er wird den Auftraggeber unverzüglich
informieren, wenn Sicherheitsmängel, Produktrückrufe oder behördliche
Maßnahmen bekannt werden, welche die gelieferten Produkte betreffen.
6. Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Kann ein Liefertermin
nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich
zu informieren.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei erheblichen Lieferverzögerungen
vom Vertrag zurückzutreten.
7. Wareneingang und Prüfung
Eine Warenannahme stellt keine Anerkennung der Vertragsgemäßheit dar.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs. Offensichtliche
oder später erkennbare Mängel können auch nachträglich gerügt werden.
8. Mängel und Gewährleistung
Bei mangelhafter Ware kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzlieferung,
Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag verlangen,
soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentum und Herkunft
Der Lieferant bestätigt, dass sämtliche Produkte rechtmäßig in Verkehr
gebracht wurden und aus legalen Lieferketten stammen. Plagiate, Fälschungen
oder nicht autorisierte Grauimporte werden nicht akzeptiert.
10. Produktinformationen
Der Lieferant stellt auf Anfrage technische Daten, Produktbeschreibungen,
EAN/GTIN, Bilder, Sicherheitsinformationen und weitere erforderliche
Produktinformationen zur Verfügung, soweit diese für den Vertrieb notwendig sind.
11. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen
sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung
der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig,
ist der Sitz des Auftraggebers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.