Rechtliches

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Informationen zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Einkaufsverträge zwischen lutvit, Inhaber Vitali Lutz, anbei genannt als Auftraggeber, und den Lieferanten, Herstellern, Importeuren sowie Großhändlern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie finden Anwendung auf Geschäftsbeziehungen mit Herstellern, Lieferanten, Importeuren und Großhändlern im Sinne des § 14 BGB.

1. Geltungsbereich

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und den Geschäftspartnern. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss

Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von dem Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder in Textform bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Anforderungen an die Ware

Der Lieferant gewährleistet, dass sämtliche gelieferten Produkte neu, original, unbenutzt und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

Die Ware muss sämtlichen geltenden gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Europäischen Union entsprechen. Erforderliche Kennzeichnungen, Zulassungen und Dokumentationen sind auf Verlangen bereitzustellen.

4. Marken- und Schutzrechte

Der Lieferant versichert, zum Vertrieb der angebotenen Produkte berechtigt zu sein. Die gelieferten Produkte dürfen keine Marken-, Patent-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen.

Der Lieferant stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer Verletzung entsprechender Rechte beruhen.

5. Produktsicherheit

Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich sichere und gesetzeskonforme Produkte zu liefern. Er wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Sicherheitsmängel, Produktrückrufe oder behördliche Maßnahmen bekannt werden, welche die gelieferten Produkte betreffen.

6. Liefertermine

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, bei erheblichen Lieferverzögerungen vom Vertrag zurückzutreten.

7. Wareneingang und Prüfung

Eine Warenannahme stellt keine Anerkennung der Vertragsgemäßheit dar. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs. Offensichtliche oder später erkennbare Mängel können auch nachträglich gerügt werden.

8. Mängel und Gewährleistung

Bei mangelhafter Ware kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Eigentum und Herkunft

Der Lieferant bestätigt, dass sämtliche Produkte rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und aus legalen Lieferketten stammen. Plagiate, Fälschungen oder nicht autorisierte Grauimporte werden nicht akzeptiert.

10. Produktinformationen

Der Lieferant stellt auf Anfrage technische Daten, Produktbeschreibungen, EAN/GTIN, Bilder, Sicherheitsinformationen und weitere erforderliche Produktinformationen zur Verfügung, soweit diese für den Vertrieb notwendig sind.

11. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Auftraggebers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.